Allgemeine Geschäftsbedingungen Appartements in St. Peter-Ording GmbH
Zum Abschluss eines Mietvertrages über ein Ferienhaus oder eine -wohnung und Zusatzleistungen über die Appartements in St. Peter-Ording GmbH
1) Die Appartements in St. Peter-Ording GmbH – nachstehend „Vermittler“ genannt – tritt nur als Vermittler des Mietvertrages zwischen dem/der Eigentümer/in des Mietobjekts und dem Gast als Mieter auf und schließt die Mietverträge im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigen- tümers als Vermieter ab. Daher ist die Haftung auf die ordnungsgemäße Vermittlung des Mietvertrages beschränkt. Die Appartements in St. Peter-Ording GmbH haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages zwischen Mieter und Eigentümer = Vermieter.
2) Die veröffentlichen Grundrisse und Wohnungsbeschreibungen des angebotenen Ferienhäuser und -wohnungen beruhen auf Informationen und Angaben der Eigentümer, die wir regelmäßig überprüfen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mietminderung.
3) Der Vertrag inklusive eventueller Zusatzleistungen kommt spätestens durch verbindliche Buchung, die Unterschrift des Mieters unter den Vertrag oder die von der Appartements in St. Peter-Ording GmbH dem Mieter übersandte Buchungsbestätigung auf seine verbindliche Buchungsanfrage zustande.
4) Die Mietzeit beginnt grundsätzlich am gebuchten Anreisetag ab 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Änderungen dieser Zeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
5) Die im Vertrag vereinbarte angegebene Personenzahl darf nicht ohne schriftliche Zustimmung überschritten werden. Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen und mit einem zusätzlichen Mietzins von 30,00 € pro Person und angefangenen Tag zu vergüten, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung darüber getroffen worden ist. Im Übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte weiter- oder untervermietet werden oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.
6) Zusatz- und Dienstleistungen gemäß unserer Wohlfühl-Service-Liste und die derzeit gültige Kurabgabe sind im Mietpreis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
7) Der Mietpreis und ggf. weitere gebuchte Zusatz- und Dienstleistungen sind bei Anreise zu entrichten oder rechtzeitig (Zahlungseingang 7 Tage vor Anreise) auf unser Konto zu überweisen. Eine Anzahlung wird erhoben, wenn diese gesondert ausgewiesen ist.
8) Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er die Buchung storniert oder durch einen in seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 10 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer eventuell erfolgten anderweitigen Vermietung des gebuchten Mietobjektes anrechnen lassen. Der Mieter ist also verpflichtet somit 90 % des Mietzinses pauschal zu zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzt. Die Appartements in St. Peter-Ording GmbH empfiehlt vorsorglich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland bei der Union Reiseversicherung.
9) Bei Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter ist zusätzlich eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von € 50,00 inkl. Umsatzsteuer zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
10) Der Mieter ist bei Mietbeginn verpflichtet etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, ein- schließlich des Reinigungszustandes unverzüglich dem Vermittler anzuzeigen, damit Abhilfe durch den Vermieter geschaffen werden kann. Andernfalls wird bei rügeloser Inbesitznahme des Mietgegenstandes davon ausgegangen, dass der Mieter den Mietgegenstand vertragsgemäß vorgefunden hat. Der Mieter ist während der Mietdauer für das Ferienhaus oder die -wohnung sowie für eine ordnungsgemäße Müllentsor- gung entsprechend unserem Merkblatt der Gemeinde St. Peter-Ording verantwortlich. Wohnung und Einrichtung sind sorgsam zu behandeln, entstandene Beschädigungen oder Schäden unverzüglich an die Appartements in St. Peter-Ording GmbH zu melden und die Haus- und Bade- ordnung (Aushang im Ferienhaus/-wohnung), die damit Bestandteil des Mietvertrages ist, zu beachten. Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden nur von der Appartements in St. Peter-Ording GmbH auf Kosten des Mieters veranlasst.
11) Haustiere sind nur in bestimmten und dafür gesondert ausgewiesenen Objekten erlaubt. Hierzu bedarf es aber einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und der Appartements in St. Peter-Ording GmbH, die ggfs. auch eine Zusatzvergütung für Haustiere enthält. Der Mieter ist verpflichtet, sich an diese Vorgabe zu halten, da der Mietgegenstand zum Teil an Allergiker vermietet wird, denen unter Umständen zugesichert ist, dass sich in dem Mietgegenstand keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen dem Vermittler und dem Mieter daraus ganz erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
12) Bei den mit Reet eingedeckten Ferienhäusern, ist die Verwendung von offenem Feuer strikt verboten, insbesondere das Grillen über offenem Feuer und jegliche Art von Feuerwerk und/oder Böllern und ähnlichem.
13) Bei Mietende ist der Mietgegenstand in folgendem Zustand zu hinterlassen: sämtliche Räume, Balkone, Terrassen besenrein. Mülleimer entleert und Müll ordnungsgemäß entsorgt. Sämtliches Geschirr, Bestecke, Töpfe usw. abgewaschen, getrocknet und in den Schränken und Schubladen eingeräumt, Geschirrspüler und Waschmaschinen und -Trockner nebst Flusensieb geleert und gereinigt. Sämtliche Türen und Fenster verschlossen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen des Mieters bleibt die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.
14) Das Laden von elektrisch betriebenen PKW‘s oder Hybrid Fahrzeugen sowie das Einstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen mit Anschluss an den Hausstrom ist nicht zulässig.
15) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bestehen nicht, es sei denn es ist von den Vertragsparteien schriftlich etwas Entsprechendes vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der Appartements in St. Peter-Ording GmbH das zuständige Gericht.