29.12.23

Hinweis Silvester

Hinweis Silvester

Wichtige Hinweise zum reibungslosen Ablauf der Silvesternacht

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern (Raketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Knallfrösche usw.) ist im Gemeindegebiet Sankt Peter-Ording gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 2 Sprengstoffgesetz generell verboten. Das Verbot begründet sich vor allem aus der dichten Reetdachbebauung im Ort.

Feuerwerk

Um unseren Gästen und Einwohnern trotzdem einen Jahreswechsel mit einem traditionellen Silvesterfeuerwerk zu ermöglichen, veranstaltet die Tourismus-Zentrale St. Peter-Ording ein öffentliches Feuerwerk auf der Erlebnis-Promenade.

 

Weitere Infos zur Silvesternacht in SPO unter: https://www.st-peter-ording.de/fileadmin/userdaten/pdf-dokumente/prospekte-und-flyer/2023-Silvester-Flyer-Hinweise.pdf

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