Reetgedeckte Reihenhäuser in der Ostlandstraße 17 – Ihr Rückzugsort in St. Peter
Erleben Sie norddeutschen Charme in unseren idyllischen Reetdach-Reihenhäusern im Ortsteil Dorf.
Mit Platz für 4-5 Personen, zwei Schlafzimmern und ca. 50 m² Wohnfläche bieten die Häuser Raum für gemütliche Aufenthalte mit der ganzen Familie – Hunde sind in allen Häusern herzlich willkommen!
Die beiden Reihen verfügen über kleine Terrassen, ideal für entspannte Stunden im Freien. Nur 300 m entfernt erwartet Sie der Ortskern mit einer großen Auswahl an Gastronomien und Cafés.
Von hier aus gelangen Sie schnell über einen malerischen Waldweg zum Südstrand – ein entspannter Spaziergang von etwa 1,3 km führt Sie direkt ans Meer.
Freuen Sie sich auf Ihren Urlaub in St. Peter, wo Erholung und Komfort Hand in Hand gehen!
Entdecken Sie ein zauberhaftes Reetdach-Reihenendhaus, das sich in ruhiger Lage direkt hinter den Dünen befindet. Nur einen entspannten 3-minütigen Spaziergang entfernt, erreichen Sie das malerische Dorfzentrum mit all seinen charmanten Annehmlichkeiten. Noch näher liegt der Seedeich mit einem herrlichen Strandübergang, den Sie in nur 5 Gehminuten erreichen.
Das Haus empfängt Sie mit einer modernen maritimen Einrichtung und bietet Ihnen 3 wunderbare Zimmer. Im Erdgeschoss erwartet Sie ein stilvoller Wohnbereich und eine voll ausgestattete offene Küche mit Geschirrspüler und Kaffeepadmaschine für müheloses Kochen und Genießen. Ein praktisches Duschbad und ein Abstellraum komplettieren diese Etage.
Im Obergeschoss finden Sie zwei gemütliche Schlafräume, in denen Sie sich nach einem ereignisreichen Tag perfekt entspannen können. Verdunklungsplissees sorgen für eine erholsame Nachtruhe.
Draußen können Sie die Sonne auf der Terrasse genießen, die mit bequemen Gartenmöbeln ausgestattet ist , der ideale Ort, um sich zu entspannen und die Meeresbrise zu spüren.
Der Lageplan kann nicht angezeigt werden, da Sie der Verwendung von Google Maps bislang noch nicht zugestimmt haben.
Miete | ||
Winter
07.01.25 - 05.04.25 |
€85.00 | pro Nacht |
Osterferien
05.04.25 - 26.04.25 |
€105.00 | pro Nacht |
Vorsaison
26.04.25 - 24.05.25 |
€105.00 | pro Nacht |
Pfingstferien
24.05.25 - 28.06.25 |
€105.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
28.06.25 - 06.09.25 |
€149.00 | pro Nacht |
Nebensaison
06.09.25 - 27.09.25 |
€105.00 | pro Nacht |
Herbstferien
27.09.25 - 01.11.25 |
€105.00 | pro Nacht |
Winter
01.11.25 - 20.12.25 |
€85.00 | pro Nacht |
Weihnachten/Jahreswechsel
20.12.25 - 07.01.26 |
€149.00 | pro Nacht |
Winter
07.01.26 - 28.03.26 |
€85.00 | pro Nacht |
Osterferien
28.03.26 - 18.04.26 |
€105.00 | pro Nacht |
Vorsaison
18.04.26 - 16.05.26 |
€105.00 | pro Nacht |
Pfingstferien
16.05.26 - 27.06.26 |
€105.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
27.06.26 - 06.09.26 |
€149.00 | pro Nacht |
Nebensaison
06.09.26 - 03.10.26 |
€105.00 | pro Nacht |
Herbstferien
03.10.26 - 31.10.26 |
€105.00 | pro Nacht |
Winter
31.10.26 - 19.12.26 |
€85.00 | pro Nacht |
Weihnachten/Jahreswechsel
19.12.26 - 07.01.27 |
€149.00 | pro Nacht |
Endreinigung | €80.00 | |
Gästekarte | ||
Nebensaison
07.01.25 - 31.03.25 |
€3.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
31.03.25 - 31.10.25 |
€4.00 | pro Nacht |
Nebensaison
31.10.25 - 24.12.25 |
€3.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
24.12.25 - 08.01.26 |
€4.00 | pro Nacht |
Nebensaison
08.01.26 - 01.04.26 |
€3.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
01.04.26 - 01.11.26 |
€4.00 | pro Nacht |
Nebensaison
01.11.26 - 25.12.26 |
€3.00 | pro Nacht |
Hauptsaison
25.12.26 - 07.01.27 |
€4.00 | pro Nacht |
Set Bettwäsche | €11.00 | |
Set Bettwäsche aufgezogen | €14.00 | |
Set Handtücher | €9.00 | |
Bademantel | €9.00 | |
Treppenschutzgitter | €0.50 |
pro Nacht
|
Kinderreisebett (ohne Matratze) | €1.20 |
pro Nacht
|
Bettdecke / Bettwäsche im Kinderbett | €1.50 |
pro Nacht
|
Kinderhochstuhl | €1.20 |
pro Nacht
|
Bollerwagen | €3.00 |
pro Nacht
|
Bring- und Abholpauschale Bollerwagen | €5.00 | |
Hund | €45.00 | |
Koffer- und Pakettransfer ins Feriendomizil | €12.00 | |
Verwaltungspauschale | €18.00 | |
Gästekarte Kind frei | €0.00 | |
Kosten Taxifahrt | €10.00 |
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Testmodus
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Kein Versicherungsschutz
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Sehr angenehmer Kontakt mit dem Vermietungsservice. Die Fewo ist gemütlich eingerichtet und der Ort ist fussläufig zu erreichen. Das Bad ist leider ziemlich klein.
Ihre Agentur ist klasse, alle sehr freundlich und hilfsbereit.
wir machen seit ca 30 Jahren im Frühjahr und Herbst Urlaub in SPO, es ist bei jedem Wetter toll !!!
Die Hundeausläufe in den Ortsteilen Bad und Ording sind einmalig.
Dünenlöper 17a ist super renoviert. Möblierung hell und freundlich. Der Bodenbelag im Haus ist mit Blick auf Hundehaltung sehr unempfindlich, prima.
Lediglich das Bad/WC hätte größer sein dürfen, aber es erfüllt seinen Zweck.
Edeka, Bäckerei und Restaurants im Ortsteil Dorf sind vom Dünenlöper 17a fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen.
Wir kommen gerne wieder.
SPO ist super und immer einen Urlaub währt
Toller Service, reibungsloser Ablauf... tolles Haus!
Wir können St.Peter-Ording immer nur positives mitgeben. St.Peter Ording ist mit Abstand das Beste im Norden Deutschlands!!!
Buche seit Jahren bei Ihnen.
Der Lageplan kann nicht angezeigt werden, da Sie der Verwendung von Google Maps bislang noch nicht zugestimmt haben.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Appartements in St. Peter-Ording GmbH
Zum Abschluss eines Mietvertrages über ein Ferienhaus oder eine -wohnung und Zusatzleistungen über die Appartements in St. Peter-Ording GmbH
1) Die Appartements in St. Peter-Ording GmbH – nachstehend „Vermittler“ genannt – tritt nur als Vermittler des Mietvertrages zwischen dem/der Eigentümer/in des Mietobjekts und dem Gast als Mieter auf und schließt die Mietverträge im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigen- tümers als Vermieter ab. Daher ist die Haftung auf die ordnungsgemäße Vermittlung des Mietvertrages beschränkt. Die Appartements in St. Peter-Ording GmbH haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages zwischen Mieter und Eigentümer = Vermieter.
2) Die veröffentlichen Grundrisse und Wohnungsbeschreibungen des angebotenen Ferienhäuser und -wohnungen beruhen auf Informationen und Angaben der Eigentümer, die wir regelmäßig überprüfen. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mietminderung.
3) Der Vertrag inklusive eventueller Zusatzleistungen kommt spätestens durch verbindliche Buchung, die Unterschrift des Mieters unter den Vertrag oder die von der Appartements in St. Peter-Ording GmbH dem Mieter übersandte Buchungsbestätigung auf seine verbindliche Buchungsanfrage zustande.
4) Die Mietzeit beginnt grundsätzlich am gebuchten Anreisetag ab 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr. Änderungen dieser Zeiten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
5) Die im Vertrag vereinbarte angegebene Personenzahl darf nicht ohne schriftliche Zustimmung überschritten werden. Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist dem Vermittler unverzüglich anzuzeigen und mit einem zusätzlichen Mietzins von 30,00 € pro Person und angefangenen Tag zu vergüten, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung darüber getroffen worden ist. Im Übrigen darf der Mietgegenstand nicht an Dritte weiter- oder untervermietet werden oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.
6) Zusatz- und Dienstleistungen gemäß unserer Wohlfühl-Service-Liste und die derzeit gültige Kurabgabe sind im Mietpreis nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
7) Der Mietpreis und ggf. weitere gebuchte Zusatz- und Dienstleistungen sind bei Anreise zu entrichten oder rechtzeitig (Zahlungseingang 7 Tage vor Anreise) auf unser Konto zu überweisen. Eine Anzahlung wird erhoben, wenn diese gesondert ausgewiesen ist.
8) Von der Entrichtung des Mietzinses wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er die Buchung storniert oder durch einen in seiner Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 10 % des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer eventuell erfolgten anderweitigen Vermietung des gebuchten Mietobjektes anrechnen lassen. Der Mieter ist also verpflichtet somit 90 % des Mietzinses pauschal zu zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzt. Die Appartements in St. Peter-Ording GmbH empfiehlt vorsorglich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Reisen in Deutschland bei der Union Reiseversicherung.
9) Bei Nichtanreise oder Stornierung durch den Mieter ist zusätzlich eine Pauschale zur Abgeltung des entstandenen Mehraufwandes in Höhe von € 50,00 inkl. Umsatzsteuer zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass ein entsprechender Aufwand überhaupt nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
10) Der Mieter ist bei Mietbeginn verpflichtet etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, ein- schließlich des Reinigungszustandes unverzüglich dem Vermittler anzuzeigen, damit Abhilfe durch den Vermieter geschaffen werden kann. Andernfalls wird bei rügeloser Inbesitznahme des Mietgegenstandes davon ausgegangen, dass der Mieter den Mietgegenstand vertragsgemäß vorgefunden hat. Der Mieter ist während der Mietdauer für das Ferienhaus oder die -wohnung sowie für eine ordnungsgemäße Müllentsor- gung entsprechend unserem Merkblatt der Gemeinde St. Peter-Ording verantwortlich. Wohnung und Einrichtung sind sorgsam zu behandeln, entstandene Beschädigungen oder Schäden unverzüglich an die Appartements in St. Peter-Ording GmbH zu melden und die Haus- und Bade- ordnung (Aushang im Ferienhaus/-wohnung), die damit Bestandteil des Mietvertrages ist, zu beachten. Der Mieter haftet für die durch ihn verursachten Schäden. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden nur von der Appartements in St. Peter-Ording GmbH auf Kosten des Mieters veranlasst.
11) Haustiere sind nur in bestimmten und dafür gesondert ausgewiesenen Objekten erlaubt. Hierzu bedarf es aber einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Mieter und der Appartements in St. Peter-Ording GmbH, die ggfs. auch eine Zusatzvergütung für Haustiere enthält. Der Mieter ist verpflichtet, sich an diese Vorgabe zu halten, da der Mietgegenstand zum Teil an Allergiker vermietet wird, denen unter Umständen zugesichert ist, dass sich in dem Mietgegenstand keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen dem Vermittler und dem Mieter daraus ganz erhebliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
12) Bei den mit Reet eingedeckten Ferienhäusern, ist die Verwendung von offenem Feuer strikt verboten, insbesondere das Grillen über offenem Feuer und jegliche Art von Feuerwerk und/oder Böllern und ähnlichem.
13) Bei Mietende ist der Mietgegenstand in folgendem Zustand zu hinterlassen: sämtliche Räume, Balkone, Terrassen besenrein. Mülleimer entleert und Müll ordnungsgemäß entsorgt. Sämtliches Geschirr, Bestecke, Töpfe usw. abgewaschen, getrocknet und in den Schränken und Schubladen eingeräumt, Geschirrspüler und Waschmaschinen und -Trockner nebst Flusensieb geleert und gereinigt. Sämtliche Türen und Fenster verschlossen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen des Mieters bleibt die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten.
14) Das Laden von elektrisch betriebenen PKW‘s oder Hybrid Fahrzeugen sowie das Einstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen mit Anschluss an den Hausstrom ist nicht zulässig.
15) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bestehen nicht, es sei denn es ist von den Vertragsparteien schriftlich etwas Entsprechendes vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der Appartements in St. Peter-Ording GmbH das zuständige Gericht.